- eherechtlich
- ehe|recht|lich <Adj.> (Rechtsspr.):das Eherecht betreffend.
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ehe|recht|lich <Adj.> (Rechtsspr.): das Eherecht betreffend.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Mischehe (Nationalsozialismus) — Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden Juden, die mit einem „deutschblütigen“ Partner in Mischehe lebten, als Person herabgewürdigt, in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt und durch Vorschriften in ihrer Lebensführung fremdbestimmt. Sie … Deutsch Wikipedia
Mischehen im Dritten Reich — Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden Juden, die mit einem „deutschblütigen“ Partner in Mischehe lebten, als Person herabgewürdigt, in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt und durch Vorschriften in ihrer Lebensführung fremdbestimmt. Sie … Deutsch Wikipedia
Prokuration — Prokuration, v. lat. prō cūrō, „besorgen, verwalten“, bezeichnet: eherechtlich den vorläufigen Abschluss eines Ehevertrages durch Vermittlung eines Bevollmächtigten (Adel); den rechtlichen Heiratsakt per procurationem (der nicht anwesende Partner … Deutsch Wikipedia